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Vorschrift VwV zum ROG und zum NROG für die Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

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Verwaltungsvorschriften zum ROG und zum NROG für die Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen (VV-ROG/NROG – Untersagung)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 5. April 2017 (Nds. MBl. S. 552), geändert am 2. Mai 2018 (Nds. MBl. S. 454) – 303-20002/37-4 –

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1276690

Zur Ausführung des § 12 ROG vom 22. 12. 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 des Gesetzes vom 20. 7. 2017 (BGBl. I S. 2808), i. V. m. § 19 Abs. 3 NROG i. d. F. vom 6. 12. 2017 (Nds. GVBl. S. 456) werden folgende VV erlassen:

1. Zweck und Wirkung der Untersagung

2. Gegenstand der Untersagung und dessen Bindung an die Ziele der Raumordnung

3. Voraussetzungen für die Untersagung

3.1 Hinreichender sachlicher und räumlicher Konkretisierungsgrad der beabsichtigten raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme

3.2 Raumbedeutsame Planung, Maßnahme oder Zulassungsentscheidung noch nicht abgeschlossen

3.3 Weitere materielle Voraussetzungen der unbefristeten Untersagung (Unvereinbarkeit mit einem bestehenden Ziel der Raumordnung, § 12 Abs. 1 ROG)

3.4 Weitere materielle Voraussetzungen der befristeten Untersagung (§ 12 Abs. 2 ROG)

3.4.1 Betroffenheit eines in Aufstellung befindlichen Zieles der Raumordnung

3.4.2 Zielverwirklichung unmöglich oder wesentlich erschwert

3.4.2.1 Hinreichender sachlicher und räumlicher Konkretisierungsgrad des in Aufstellung befindlichen Zieles

3.4.2.2 Unmöglichkeit oder wesentliche Erschwernis der Zielverwirklichung

4. Ermessensentscheidung

4.1 Entschließen zum Untersagen (Entschließungsermessen)

4.2 Auswahl zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten (Auswahlermessen)

5. Adressat, Wirkung und Umsetzung der befristeten und der unbefristeten Untersagung

5.1 Adressat

5.2 Wirkung und Umsetzung

6. Anhörung, Nebenbestimmungen, sonstige Hinweise

7. Zuständige Stellen (§ 19 Abs. 3 NROG)

8. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine Untersagung

8.1 Rechtsschutzmöglichkeiten des Adressaten im Fall eines Verwaltungsakts

8.2 Rechtsschutzmöglichkeiten der von einer Untersagung betroffenen Behörde im Fall fehlender Verwaltungsaktqualität

8.3 Rechtsschutzmöglichkeiten eines privaten Vorhabenträgers

9. Schlussbestimmungen

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