Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 5. April 2017 (Nds. MBl. S. 541), geändert am 2. Mai 2017 (Nds. MBl. S. 454) – 303-20002/37-3 –
Zur Ausführung von § 6 Abs. 2 ROG vom 22. 12. 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 des Gesetzes vom 20. 7. 2017 (BGBl. I S. 2808), i. V. m. § 8 NROG i. d. F. vom 6. 12. 2017 (Nds. GVBl. S. 456) werden folgende VV erlassen:
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