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Vorschrift VwV zum ROG und NROG für Raumordnungsverfahren und für landesplanerische Stellungnahmen zur Raumverträglichkeit von Vorhaben

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Verwaltungsvorschriften zum ROG und NROG für Raumordnungsverfahren und für landesplanerische Stellungnahmen zur Raumverträglichkeit von Vorhaben (VV-ROG/NROG – RoV)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 3. Juli 2019 — 303-20002/37-5 — (Nds. MBl. S. 1162)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1268458

Zur Ausführung der §§ 15 und 16 ROG vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 des Gesetzes vom 20.7.2017 (BGBl. I S. 2808), und der §§ 9 bis 13 NROG i. d. F. vom 6.12.2017 (Nds. GVBl. S. 456) bei der Vorbereitung und Durchführung von Raumordnungsverfahren werden folgende Verwaltungsvorschriften erlassen:

1. Verfahren zur Beurteilung der Raumverträglichkeit von Vorhaben

1.1 Förmliche landesplanerische Verfahren (Raumordnungsverfahren)

1.2 Abgabe landesplanerischer Stellungnahmen in anderen Verfahren

2. Gegenstand, Prüfauftrag und Rechtscharakter des Raumordnungsverfahrens

2.1 Gegenstand und Prüfauftrag (Raumverträglichkeitsprüfung)

2.2 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

2.2.1 Integrierte UVP, inhaltlicher Prüfumfang

2.2.2 Verhältnis der UVP im Raumordnungsverfahren zur strategischen Umweltprüfung (SUP) eines Raumordnungsplans

2.2.3 Übergangsregelungen zur Durchführung der UVP bei Altverfahren nach Rechtslage vor dem 16.5.2017

2.3 FFH-Verträglichkeitsprüfung

2.4 Prüfung artenschutzrechtlicher Belange

2.5 Charakter des Raumordnungsverfahrens, Rechtswirkung des Ergebnisses, Verhältnis zu nachfolgenden Zulassungsverfahren

3. Entscheidung über die Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens

3.1 Ermessensentscheidung, Benehmensherstellung bei Bundesvorhaben

3.2 Vorhaben nach der Raumordnungsverordnung (RoV)

3.3 Weitere raumbedeutsame Vorhaben

3.4 Absehen von einem Raumordnungsverfahren nach der RoV (§ 16 Abs. 2 ROG, § 9 Abs. 2 NROG)

3.4.1 Verzicht nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NROG

3.4.2 Verzicht nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NROG

3.4.3 Verzicht nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NROG

3.4.4 Verzicht aus anderen Gründen

3.5 Gesetzlicher Ausschluss eines Raumordnungsverfahrens

3.6 Entscheidungsfrist; Begründung der Entscheidung

3.7 Abgrenzung der Feststellung der Nichterforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens von Äußerungen zur Beurteilung des Vorhabens

4. Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens

4.1 Beratung und Unterrichtung eines Vorhabenträgers

4.2 Feststellung einer UVP-Pflicht

4.3 Antragskonferenz (§ 10 Abs. 1 NROG)

4.3.1 Zweck, vorbereitende Unterlagen, Teilnehmerkreis

4.3.2 Inhalt und Ablauf der Antragskonferenz

4.3.2.1 Abstimmung des räumlichen und sachlichen Untersuchungsrahmens

4.3.2.2 Klärung der Form der Verfahrensunterlagen und des Verfahrensablaufs

4.3.3 Unterrichtung über das Ergebnis der Antragskonferenz, Festlegung des sachlichen und räumlichen Untersuchungsrahmens

4.4 Verfahrensunterlagen

4.4.1 Allgemeine Anforderungen zum Inhalt, Alternativen

4.4.2 Angaben bei UVP-pflichtigen Vorhaben (insbesondere Raumverträglichkeitsuntersuchung, UVP-Bericht)

4.4.3 Angaben bei nicht UVP-pflichtigen Vorhaben (insbesondere Raumverträglichkeitsuntersuchung)

5. Durchführung des Raumordnungsverfahrens

5.1 Prüfung der Verfahrensunterlagen, Verfahrensdauer

5.2 Beteiligung öffentlicher Stellen

5.2.1 Öffentliche Stellen

5.2.2 Bereitstellung der Verfahrensunterlagen

5.2.3 Stellungnahmefrist für öffentliche Stellen

5.2.4 Beteiligung von Behörden in Nachbarstaaten

5.3 Beteiligung der Öffentlichkeit

5.3.1 Bekanntmachung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit

5.3.2 Öffentliche Auslegung der Unterlagen und Bereitstellung im Internet

5.3.3 Möglichkeit zur Äußerung, Äußerungsfrist

5.3.4 Beteiligung von Verbänden und Vereinigungen („organisierte“ Öffentlichkeit)

5.3.5 Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Äußerungen aus der Öffentlichkeit

5.4 Erneute Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung bei relevanten Änderungen

5.5 Erörterung

5.6 Abschluss des Raumordnungsverfahrens mit Landesplanerischer Feststellung (§ 11 NROG)

5.6.1 Inhalt der Landesplanerischen Feststellung

5.6.1.1 Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (einschließlich Maßgaben)

5.6.1.2 Sachverhalt

5.6.1.3 Begründung, nachvollziehbare Darlegung der Prüfung, Behandlung von Arten- und Gebietsschutz

5.6.1.3.1 Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens

5.6.1.3.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens, raumordnerische Gesamtabwägung

5.6.2 Ausführungen im Fall einer Abschnittsbildung bei Leitungsbau- und Verkehrswegevorhaben

5.7 Bekanntgabe des Ergebnisses

5.8 Einstellung des Raumordnungsverfahrens ohne Landesplanerische Feststellung

6. Durchführung des beschleunigten Raumordnungsverfahrens ohne UVP (§ 16 ROG, § 12 NROG)

7. Verlängerung der Geltungsdauer der Landesplanerischen Feststellung

8. Kosten der Vorbereitung und Durchführung eines Raumordnungsverfahrens

8.1 Kostenpflicht

8.2 Gebühren

8.3 Besondere Auslagen

8.4 Kostenbescheid

9. Zuständige Stellen

9.1 Grundsatz

9.2 Bestimmung der zuständigen Stelle bei Berührtsein mehrerer Landesplanungsbehörden

9.3 Zuständigkeit der oberen Landesplanungsbehörde

10. Landesplanerische Stellungnahme

11. Schlussbestimmungen

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