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Vorschrift VwV Naturschutz/Windenergie 2020

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Gemeinsamer Runderlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen; Verwaltungsvorschrift (VwV) „Naturschutz/Windenergie“ (HMUKLV/HMWEVW 2020)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Hessen

Vom 17. Dezember 2020 (StAnz. S. 13)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1404535

1. Einleitung und Zielsetzung

2. Überleitungsregelung

3. Zusammenwirken Leitfaden 2012 - VwV 2020

4. Ausnahmeprüfung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG)

4.1 Ausnahmeprüfung im WEA-Genehmigungsverfahren

4.1.1. Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses

4.1.2. Fehlen zumutbarer Alternativen

4.1.3. Nichtverschlechterung des Erhaltungszustandes betroffener Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet

4.2 Ausnahmeprüfung nach der WEA-VRG-Ausweisung und nach erteilter WEA-Genehmigung

5. Untersuchung und Bewertung der WEA-empfindlichen Vogelarten in Genehmigungsverfahren

5.1 Relevanzprüfung: Welche Vogelarten können von Kollisions- und Meideeffekten einer WEA-Planung betroffen sein?

5.2 Bestandserfassung am Eingriffsort

5.3 Prüfung der Verbotstatbestände

5.3.1 Prüfung des signifikant erhöhten Tötungsrisikos für kollisionsempfindliche Vogelarten

5.3.1.1. Signifikanzeinschätzung für Brutvögel (BV) über Abstandsbetrachtungen

5.3.1.2 Signifikanzeinschätzung für BV über Raumnutzungs- und Habitatanalysen

5.3.1.3 Signifikanzeinschätzung für Vogel-Ansammlungen

5.3.2 Prüfung des Störungsverbotes für störempfindliche Vogelarten

5.3.3 Prüfung des Verbots der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

6. Untersuchung und Bewertung der WEA-empfindlichen Fledermausarten in Genehmigungsverfahren

6.1 Relevanzprüfung: Welche Fledermausarten können von Kollisions- und Störeffekten sowie Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffen sein?

6.2 Bestandserfassung am Eingriffsort

6.3 Prüfung der Verbotstatbestände

7. Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation (einschließlich CEF- und FCS-Maßnahmen)

7.1 Differenzierung von Maßnahmen im Artenschutz und der Eingriffsregelung

7.2 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen bei WEA-empfindlichen Vogelarten

7.3 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen bei WEA-empfindlichen Fledermausarten

7.4 Vermeidung und Kompensation der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

8. Dokumentation

9. Literaturverzeichnis/Quellen

10. Rechtsquellen

11. Glossar

12. Inkrafttreten, SUP-Pflicht

Anlage 1: Bewertung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Masten

Anlage 2: Kollisionsgefährdete Vogelarten

Anlage 3: Besonders störungsempfindliche Vogelarten

Anlage 4: Erfassungsmethode Vögel

Anlage 5: WEA-sensible Fledermausarten

Anlage 6: Abschaltalgorithmus und bioakustisches Gondel- oder Höhenmonitoring

Anlage 7: Untersuchungsumfang Fledermäuse

Anlage 8: Habitateignung für Vogelarten

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