Sachgebiet: Bodenschutz
Gesetzgeber: Bayern
Vom 3. Dezember 2001, GVBl S. 938, zuletzt geändert am 15. November 2006, GVBl S. 923
Auf Grund des Art. 6 des Bayerischen Bodenschutzgesetzes (BayBodSchG) vom 23. Februar 1999 (GVBl S. 36, BayRS 2129-4-1-U) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen folgende Verordnung:
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