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Vorschrift Vollzugshilfe Anzeige- und Erlaubnisverfahren

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Vollzugshilfe Anzeige- und Erlaubnisverfahren nach §§ 53 und 54 KrWG und AbfAEV

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 29. Januar 2014

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.649255

A. Begriffsbestimmungen

I. Sammler (§ 3 Absatz 10 KrWG)

II. Beförderer (§ 3 Absatz 11 KrWG)

III. Händler (§ 3 Absatz 12 KrWG)

IV. Makler (§ 3 Absatz 13 KrWG)

V. Natürliche und Juristische Personen (§ 3 Absatz 10 bis 13 KrWG)

VI. Gewerbsmäßig und im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen (§ 3 Absatz 10 bis 13 KrWG)

VII. Inhaber (§ 2 Absatz 1 AbfAEV)

VIII. Leitungspersonal (§ 2 Absatz 2 AbfAEV)

IX. Sonstiges Personal (§ 2 Absatz 3 AbfAEV)

B. Anwendungsbereich der Verordnung (§ 1 AbfAEV)

C. Allgemeine Anforderungen (§§ 3 bis 6 AbfAEV)

I. Zuverlässigkeit (§ 3 AbfAEV)

II. Fachkunde (§§ 4 und 5 AbfAEV)

III. Sachkunde (§ 6 AbfAEV)

IV. Ausländische Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

D. Anzeigeverfahren (§ 7 AbfAEV)

I. Verfahren (§ 7 Absatz 1 bis 7 AbfAEV)

II. Ausnahmen vom Anzeigeverfahren (§ 7 Absatz 8 und 9 AbfAEV)

E. Erlaubnisverfahren (§§ 9, 10 und 12 AbfAEV)

I. Verfahren (§§ 9 und 10 AbfAEV)

II. Ausnahmen vom Erlaubnisverfahren (§ 12 AbfAEV u.a.)

F. Mitführungspflicht (§ 13 AbfAEV)

I. Anzeigepflichtige

II. Besonderheit bei Entsorgungsfachbetrieben und EMAS-Betrieben

III. Erlaubnispflichtige

IV. Besonderheit bei Eintritt der Genehmigungsfiktion

V. Ausnahme für Schienenfahrzeuge

VI. Ausnahme für die Beförderung von Gülle zu Biogasanlagen

G. Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge (13a AbfAEV)

H. Behördenregister (§ 14 AbfAEV)

I. Übergangsvorschriften (§ 16 AbfAEV u.a.)

I. Weitergeltung von Transportgenehmigungen nach § 49 Absatz 1 KrW-/AbfG

II. Weitergeltung von Vermittlergenehmigungen nach § 50 Absatz 1 KrW-/AbfG

III. Bereits begonnene Verwaltungsverfahren

IV. Nichterfüllung der Fachkundevoraussetzung nach § 4 Absatz 1 bis 3 AbfAEV

V. Nichterfüllung der Fachkundevoraussetzung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AbfAEV

VI. Fachkundelehrgänge nach altem Recht

VII. Weitergeltung der Lehrgangsanerkennungen

J. Ordnungswidrigkeiten (§ 15 AbfAEV)

K. Anerkennung von Lehrgängen, Lehrgangsinhalte

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