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Vorschrift Vollzugshilfe „Anerkennung von Fachkundelehrgängen

Aktuelle Fassung

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Vollzugshilfe für die Anerkennung von Lehrgängen zum Fachkundenachweis nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und zur Fortbildung nach § 11 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 (BGBl. I S. 1421) und zum Fachkundenachweis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und zur Fortbildung nach § 6 der Transportgenehmigungsverordnung (TgV) vom 10.09.1996 (BGBl. I S. 1411) (LAGA-Mitteilung 36 Anlage)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 14.03.1997. Überarbeitete Fassung vom 03.07.2007.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.349419

I. ALLGEMEINE REGELUNGEN

1. Rechtlicher Rahmen

2. Inhalt der Lehrgänge

3. Ablauf der Lehrgänge

4. Methodik und Qualitätssicherung der Lehrgänge

II. LEHRINHALTE UND ZEITRAHMEN für Grundlehrgänge

1. Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
(EfbV Lehreinheiten 5 /TgV Lehreinheiten 5)

2. Nachweisführung
(EfbV 8/TgV 8)

3. Transport , Vermittlung (EfbV 6/TgV 6)

4. Entsorgungsfachbetrieb
(EfbV 2/ TgV 2)

5. Produktverantwortung
(EfbV 3/TgV 3)

6. Abfalleigenschaften und Charakteristik
(EfbV 4/TgV 4)

7. Entsorgungsanlagen
(EfbV 8/TgV 2)

III. HINWEISE FÜR DIE ANERKENNUNG VON LEHRGÄNGEN

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