logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender

Newsletter

Stets auf dem Laufenden mit dem kostenlosen Newsletter
Umweltdigital.de!

Social Media

Twitter

UMWELTdigital

Angebot aus dem

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Naturschutz gegen Klimaschutz  
18.03.2026

VG Berlin: Schattenwurf von Waldkiefer auf Photovoltaikanlage rechtfertigt keine Fällung

ESV-Redaktion Recht
Das Bild zeigt ein Wohnhaus mit Solaranlage auf dem Dach mit hohen Kiefern im Hintergrund (Bild: Viktor / stock.adobe.com – Symbolbild erstellt mit KI)
Darf eine 50 Jahre alte Waldkiefer gefällt werden, weil sie ihre Schatten auf eine Photovoltaik-Anlage auf einem Hausdach wirft? Diese Frage hat das VG Berlin aktuell entschieden.

Geklagt hatte der Eigentümer eines Grundstücks im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, auf dem sich ein Einfamilienhaus befindet. Auf dem Dach des Hauses hat der Kläger eine Photovoltaikanlage installiert.



Vor dem Haus befindet sich – ebenfalls auf dem Grundstück des Klägers – eine etwa 50 Jahre alte Waldkiefer. Der Baum hat einen Stammumfang von über zwei Metern.

Kläger: Schattenwurf der Kiefer auf Photovoltaikanlage rechtfertigt Fällung

Nach der Installation der Photovoltaikanlage beantragte der Kläger beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf dann die Genehmigung zur Fällung der Kiefer. Seinen Antrag begründete er damit, dass der Baum Kiefer erhebliche Schatten auf die Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Hauses wirft, die ja schließlich auch dem Klimaschutz dient. Weil die Behörde den Antrag ablehnte, zog er mit einer Klage vor das VG Berlin.


  Der kostenlose Newsletter Recht – Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! 
  Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps.


VG Berlin: Interesse an Erhalt der Kiefer im Streitfall überwiegt

Auch vor der 24. Kammer des VG Berlin hatte das Anliegen des Klägers keinen Erfolg. Zunächst betonte das Gericht, dass die Waldkiefer nach ihrer Art und Größe zu den geschützten Bäumen gehört (§ 1 Absatz 1 Nr. 2 Berliner BaumSchVO). Die Fällung des Baumes war auch nicht  ausnahmsweise zu erlauben, was die Kammer im Wesentlichen wie folgt begründete:
  • Belange von Naturschutz und Klimaschutz grundsätzlich gleichrangig: Zwar habe der Ausbau erneuerbarer Energien nach Ansicht des Gesetzgebers eine erhebliche Bedeutung, so die Kammer. Dennoch gebe es in Fällen, in denen sich zwei verfassungsrechtlich geschützte Belange gegenüberstehen, keinen grundsätzlichen Vorrang. Ebenso wie der Klimaschutz sei auch der Naturschutz im GG ein Staatsziel. Damit war nach Ansicht der Kammer eine Abwägung im Einzelfall notwendig.
  • Abwägung im Einzelfall – Öffentliches Interesse an Erhalt der Kiefer überwiegt: Im konkreten Fall bewerte die Kammer das öffentliche Interesse an dem Erhalt der Kiefer dann höher als das Interesse des Klägers an einer schattenfreien Nutzung seiner Photovoltaikanlage.
  • Kiefer ist gesund und steht verkehrssicher: Den Zustand der Kiefer sah die Kammer insgesamt als vital an. Demnach hat sie nur geringe Schäden und ihre zu erwartende Restlebenszeit beträgt der Kammer zufolge noch mehr als 100 Jahre. Zudem stand der Baum verkehrssicher.
  • Minderleistung der Photovoltaikanlage nur gering: Demgegenüber entspricht die Minderleistung der Photovoltaikanlage, die aus dem Schattenwurf folgt, höchstens dem Jahresverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts. Diese Minderleitung rechtfertigt nach Auffassung der Kammer keine Fällung des Baumes.
  • Senkung der wirtschaftlichen Rentabilität der Anlage unerheblich: Auf die Verringerung der wirtschaftlichen Rentabilität der Anlage kommt es nach weiterer Auffassung der Kammer nicht an,  denn dies sei kein öffentlicher Belang, so die Kammer abschließend.
Quelle: PM des VG Berlin vom 17.03.2026 zum Urteil vom selben Tag – VG 24 K 46/24

 

juris Umweltrecht


Mit juris Umweltrecht erschließen Sie eines der dynamischsten Rechtsgebiete mit wenigen Mausklicks: vom Immissionsschutz-, Umwelt-, Planungs- und Naturschutzrecht bis zum Wasserhaushalts- und Energiewirtschaftsrecht, inklusive landesrechtlicher Regelungen und europarechtlicher und umweltpolitischer Hintergründe.

juris Umweltrecht enthält folgende Werke aus dem Erich Schmidt Verlag:

  • ER EnergieRecht, Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis, Fachzeitschrift
  • Immissionsschutz – Zeitschrift für Luftreinhaltung, Lärmschutz, Anlagensicherheit, Abfallverwertung und Energienutzung, Fachzeitschrift
  • Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Praxiskommentar, von Olaf Kropp
  • BWaldG, Kommentar, von Prof. Dr. jur. Ewald Endres
  • EEG, Kommentar, von Prof. Dr. jur. Walter Frenz, Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg, Prof. Dr. jur. Tilman Cosack, Prof. Dr. jur. Felix Ekardt (Hrsg.)
  • BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz, Kommentar, von Prof. Dr. jur. Walter Frenz und Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg
  • KrWG, Kommentar, von Stefan Kopp-Assenmacher (Hrsg.)
  • UmwRG, Kommentar, von Prof. Dr. jur. Thomas Bunge
  • WHG, Kommentar, von Dr. jur. Konrad Berendes, Prof. Dr. jur. Walter Frenz, Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg (Hrsg.)
  • UIG, Kommentar, von Dr. Gernot-Rüdiger Engel und Dr. Roman Götze
  • BBergG, Kommentar, von Prof. Dr. jur. Walter Frenz (Hrsg.)
  • BImSchG, Bundes-Immissionsschutzgesetz Kommentar, von Dr. Markus Appel, LL.M., Dr. Martin J. Ohms und Prof. Dr. Johannes Saurer, LL.M. (Yale) (Hrsg.)
  • Der Naturschutz in der Bauleitplanung von Dr. jur. Marcus Lau
  • Informationsrechte, Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz im Umweltrecht von Prof. Dr. jur. Sabine Schlacke, Prof. Dr. jur. Christian Schrader, Prof. Dr. jur. Thomas Bunge
  • Natur- und Landschaftsschutzrecht von Dr. jur. Erich Gassner
  • Umweltrecht von Prof. Dr. iur. Peter-Christoph Storm
  • Grundzüge des Umweltrechts von Prof. Dr. iur. Eckard Rehbinder, Prof. Dr. iur. Alexander Schink (Hrsg.)
 
  Verlagsprogramm   Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht

 

(ESV / Bernd Preiß)
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück