Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert am 21. Juli 2019 (BGBl. I S. 846, 854)
Die Änderung durch Artikel 5 Abs. 25 des Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846, 853) tritt gem. Artikel 6 Abs. 1 am 1. November 2019 in Kraft und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
Auf Grund des Artikels 73 Abs. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) wird nachstehend der Wortlaut des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der ab dem 1. Februar 2003 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
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