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Vorschrift Verwaltungsverfahrensgesetz

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  • Vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 25 des Gesetzes vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846, 854)

  • Vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639, 2654)

  • Vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 11 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745, 2752)

  • Weitere 8 Fassungen…

Rechtssprechung zu: VwVfG
  • BVerwG: Höchstspannungsfreileitung; Planfeststellung, Urt. v. 07.10.2021

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Verwaltungsverfahrensgesetz (Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bund

Vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882, 934)

Hinweis der Redaktion:

Änderung durch Artikel 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882, 934) tritt gem. Artikel 16 Abs. 1 desselben Gesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.509356

Auf Grund des Artikels 73 Abs. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) wird nachstehend der Wortlaut des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der ab dem 1. Februar 2003 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. die Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 21. September 1998 (BGBl. I S. 3050),
  2. den am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Artikel 16 des Gesetzes vom
  3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3306),
  4. den nach Artikel 25 teils am 1. Januar 2002, teils am 29. Juni 2002 in Kraft getretenen Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2167),
  5. den am 1. Februar 2003 in Kraft tretenden Artikel 1 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322).

Teil I
Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich

§ 3 Örtliche Zuständigkeit

§ 3a Elektronische Kommunikation

Abschnitt 2
Amtshilfe

§ 4 Amtshilfepflicht

§ 5 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe

§ 6 Auswahl der Behörde

§ 7 Durchführung der Amtshilfe

§ 8 Kosten der Amtshilfe

Abschnitt 3
Europäische Verwaltungszusammenarbeit

§ 8a Grundsätze der Hilfeleistung

§ 8b Form und Behandlung der Ersuchen

§ 8c Kosten der Hilfeleistung

§ 8d Mitteilungen von Amts wegen

§ 8e Anwendbarkeit

Teil II
Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren

Abschnitt 1
Verfahrensgrundsätze

§ 9 Begriff des Verwaltungsverfahrens

§ 10 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens

§ 11 Beteiligungsfähigkeit

§ 12 Handlungsfähigkeit

§ 13 Beteiligte

§ 14 Bevollmächtigte und Beistände

§ 15 Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

§ 16 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen

§ 17 Vertreter bei gleichförmigen Eingaben

§ 18 Vertreter für Beteiligte bei gleichem Interesse

§ 19 Gemeinsame Vorschriften für Vertreter bei gleichförmigen Eingaben und bei gleichem Interesse

§ 20 Ausgeschlossene Personen

§ 21 Besorgnis der Befangenheit

§ 22 Beginn des Verfahrens

§ 23 Amtssprache

§ 24 Untersuchungsgrundsatz

§ 25 Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 26 Beweismittel

§ 27 Versicherung an Eides statt

§ 27a Öffentliche Bekanntmachung im Internet

§ 28 Anhörung Beteiligter

§ 29 Akteneinsicht durch Beteiligte

§ 30 Geheimhaltung

Abschnitt 2
Fristen, Termine, Wiedereinsetzung

§ 31 Fristen und Termine

§ 32 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Abschnitt 3
Amtliche Beglaubigung

§ 33 Beglaubigung von Dokumenten

§ 34 Beglaubigung von Unterschriften

Teil III
Verwaltungsakt

Abschnitt 1
Zustandekommen des Verwaltungsaktes

§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes

§ 35a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes

§ 36 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt

§ 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung

§ 38 Zusicherung

§ 39 Begründung des Verwaltungsaktes

§ 40 Ermessen

§ 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes

§ 42 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt

§ 42a Genehmigungsfiktion

Abschnitt 2
Bestandskraft des Verwaltungsaktes

§ 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes

§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

§ 45 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern

§ 46 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern

§ 47 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes

§ 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes

§ 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes

§ 49a Erstattung, Verzinsung

§ 50 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren

§ 51 Wiederaufgreifen des Verfahrens

§ 52 Rückgabe von Urkunden und Sachen

Abschnitt 3
Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes

§ 53 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt

Teil IV
Öffentlich-rechtlicher Vertrag

§ 54 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags

§ 55 Vergleichsvertrag

§ 56 Austauschvertrag

§ 56 Austauschvertrag

§ 57 Schriftform

§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden

§ 59 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags

§ 60 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen

§ 61 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung

§ 62 Ergänzende Anwendung von Vorschriften

Teil V
Besondere Verfahrensarten

Abschnitt 1
Förmliches Verwaltungsverfahren

§ 63 Anwendung der Vorschriften über das förmliche Verwaltungsverfahren

§ 64 Form des Antrags

§ 65 Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen

§ 66 Verpflichtung zur Anhörung von Beteiligten

§ 67 Erfordernis der mündlichen Verhandlung

§ 68 Verlauf der mündlichen Verhandlung

§ 69 Entscheidung

§ 70 Anfechtung der Entscheidung

§ 71 Besondere Vorschriften für das förmliche Verfahren vor Ausschüssen

Abschnitt 1a
Verfahren über eine einheitliche Stelle

§ 71a Anwendbarkeit

§ 71b Verfahren

§ 71c Informationspflichten

§ 71d Gegenseitige Unterstützung

§ 71e Elektronisches Verfahren

Abschnitt 2
Planfeststellungsverfahren

§ 72 Anwendung der Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren

§ 73 Anhörungsverfahren

§ 74 Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 75 Rechtswirkungen der Planfeststellung

§ 76 Planänderungen vor Fertigstellung des Vorhabens

§ 77 Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses

§ 78 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben

Teil VI
Rechtsbehelfsverfahren

§ 79 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte

§ 80 Erstattung von Kosten im Vorverfahren

Teil VII
Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse

Abschnitt 1
Ehrenamtliche Tätigkeit

§ 81 Anwendung der Vorschriften über die ehrenamtliche Tätigkeit

§ 82 Pflicht zu ehrenamtlicher Tätigkeit

§ 83 Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit

§ 84 Verschwiegenheitspflicht

§ 85 Entschädigung

§ 86 Abberufung

§ 87 Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 2
Ausschüsse

§ 88 Anwendung der Vorschriften über Ausschüsse

§ 89 Ordnung in den Sitzungen

§ 90 Beschlussfähigkeit

§ 91 Beschlussfassung

§ 92 Wahlen durch Ausschüsse

§ 93 Niederschrift

Teil VIII
Schlussvorschriften

§ 94 Übertragung gemeindlicher Aufgaben

§ 95 Sonderregelung für Verteidigungsangelegenheiten

§ 96 Überleitung von Verfahren

§§ 97 bis 99 weggefallen

§ 100 Landesgesetzliche Regelungen

§ 101 Stadtstaatenklausel

§ 102 Übergangsvorschrift zu § 53

§ 103 (Inkrafttreten)

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