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Vorschrift Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen Vereinbarung über Umweltprüfungen

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Gesetz zu der Vereinbarung vom 10. Oktober 2018 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen (Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen Vereinbarung über Umweltprüfungen)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bund

Vom 4. Juli 2019 (BGBl. II S. 671)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1261722

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Artikel 2

Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmem

[Präambel]

Kapitel 1 Anwendungsbereich

Artikel 1 Umweltverträglichkeitsprüfungen geplanter Projekte

Artikel 2 Strategische Umweltprüfungen von Plan- und Programmentwürfen

Kapitel 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung geplanter Projekte

Artikel 3 Benachrichtigung

Artikel 4 UVP-Dokumentation; Frist für Stellungnahmen sowie für Anmerkungen und Einwände

Artikel 5 Mitwirkung der Öffentlichkeit

Artikel 6 Stellungnahmen der Behörden

Artikel 7 Austausch von Informationen

Artikel 8 Konsultationen vor dem Erlass der Entscheidung

Artikel 9 Übermittlung der Entscheidung

Artikel 10 Analyse nach Durchführung des Projektes

Kapitel 3 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung von Plan- und Programmentwürfen

Artikel 11 Benachrichtigung

Artikel 12 Frist für Stellungnahmen sowie für Anmerkungen und Einwände

Artikel 13 Mitwirkung der Öffentlichkeit

Artikel 14 Stellungnahmen der Behörden

Artikel 15 Austausch von Informationen

Artikel 16 Konsultationen vor der Annahme des Plans oder des Programms

Artikel 17 Übermittlung des angenommenen Plans oder Programms

Artikel 18 Überwachung

Kapitel 4 Gemeinsame Vorschriften

Artikel 19 Einhaltung von Fristen

Artikel 20 Übersetzungen

Artikel 21 Elektronische Kommunikation

Artikel 22 Zuständige Behörde

Artikel 23 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 24 Andere völkerrechtliche Verträge

Artikel 25 Inkrafttreten und Kündigung der Vereinbarung

Artikel 26 Außerkrafttreten der Vereinbarung vom 11. April 2006

Anlagen zur Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7

Anlage 8

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