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Vorschrift Verordnung zur Hamburger Wertstofftonne

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Verordnung über die getrennte Erfassung von verwertbaren Abfällen in der Hamburger Wertstofftonne (Verordnung zur Hamburger Wertstofftonne - HWTVO)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Hamburg

Vom 21. Dezember 2010, HmbGVBl. S. 710, geändert am 10. Oktober 2017, HmbGVBl. S. 319, 326

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.494845

Auf Grund von § 13 Absatz 2 in Verbindung mit § 11 des Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetzes (HmbAbfG) vom 21. März 2005 (HmbGVBl. S. 80) und § 13 Absatz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGB1.1 S. 2705), zuletzt geändert am 11. August 2010 (BGB1. I S. 1163, 1166), sowie der Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGB1.1 S. 2379), zuletzt geändert am 9. November 2010 (BGB1.1 S. 1504,1511), wird verordnet:

§ 1 Ziel

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Getrennte Sammlung und Bereitstellung von stoffgleichen Nichtverpackungen

§ 4 Erstmaliges Entstehen der Pflichten nach § 3

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