Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Europäische Union
Vom 28. Januar 2002 (ABl. L 31 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 118 der VERORDNUNG (EU) 2017/745 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. April 2017 (ABl. L 117 S. 1)
Die Wortwiederholung "dem dem" in der Präambel Absatz 9 stammt vom Normgeber.
Änderung durch Artikel 118 der Verordnung (EU) 2017/745 vom 5. April 2017 (ABl. L 117 S. 1) tritt gem. Artikel 123 derselben Vorschrift am 25. Mai 2017 in Kraft, Geltungsbeginn 26. Mai 2020 und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden. Siehe auch Änderungstext.
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