Die zugrunde liegende, durch Verordnung vom 1. April 2021 (Amtsbl. I S. 859) geänderte Gebietskulisse (Anhang 1) wird im saarländischen Geoportal unter folgender Adresse veröffentlicht:
Aufgrund des § 37c des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2532), verordnet die Landesregierung:
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