Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Saarland
Vom 24. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 766)
Auf Grund des 92 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 1 und 2, des 93 Satz 3 und des 94 Satz 1 des Gebudeenergiegesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), zuletzt gendert durch Artikel 18a des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237), sowie auf Grund des 86 Absatz 2 Landesbauordnung vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt gendert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Mrz 2022 (Amtsbl. I S. 648), verordnet die Landesregierung:
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