Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 18. Dezember 1975, BGBl. I S. 3133
Auf Grund des 23 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 15. Mrz 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 721, 1193), gendert durch 1 Nr. 14 des Gesetzes zur nderung des Einfhrungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 15. August 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 1942), wird von der Bundesregierung nach Anhrung der beteiligten Kreise mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
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