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Vorschrift Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes

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  • Vom 7. April 2006 (GVBl. S. 245), zuletzt geändert durch Artikel 80 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 784)

  • Vom 7. April 2006 (GVBl. S. 245), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. März 2016 (GVBl. S. 166)

  • Vom 7. April 2006 (GVBl. S. 245), zuletzt geändert druch Artikel 1 der Verordnung vom 30. November 2013 (GVBl. S. 342)

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Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJGAVO)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Thüringen

Vom 7. April 2006 (GVBl. S. 245), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. August 2021 (GVBl. S. 397)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.192417

Erster Abschnitt
Jagdbezirke

§ 1 Gestaltung der Jagdbezirke

Zweiter Abschnitt
Jagdgenossenschaft, Jagdverpachtung

§ 2 Satzung der Jagdgenossenschaft

§ 3 Anzeige von Jagdpachtverträgen

§ 4 Verfahren und Art der Verpachtung von Gemeinschaftsjagdbezirken

Dritter Abschnitt
Hegegemeinschaften

§ 5 Satzung der Hegegemeinschaften

§ 6 Abgrenzung des räumlichen Wirkungsbereichs von Hegegemeinschaften

Vierter Abschnitt
Beteiligung Dritter an der Jagdausübung

§ 7 Mindestanforderung an den Gesellschaftsvertrag

Fünfter Abschnitt
Schutz des Wildes

§ 8 Pflege und Aufzucht von krankem und hilflosem Wild

Sechster Abschnitt
Förderung des Jagdwesens, Verwendung von künstlichen Lichtquellen

§ 9 Jagdabgabe

§ 10 Verwendung künstlicher Lichtquellen, Nachtzielgeräte

Siebter Abschnitt
Abschussplanung

§ 11 Abschussplanung und Erhebung von Bestandsdaten der Wildarten

§ 12 Abschussplanerfüllung und -überwachung, Streckenliste, Hegeversammlungen

Achter Abschnitt
Fütterung und Kirrung von Wild

§ 13 Notzeit

§ 14 Fütterung

§ 15 Kirrung

§ 16 Verbote

Neunter Abschnitt
Hege und Bejagung des Schalenwildes

§ 17 Einschätzung der Schalenwildbestände

§ 18 Wildzuwachs

§ 19 Wildbestandsstruktur

§ 20 Abschussaufteilung bei Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwild

§ 21 Bejagung des Rot-, Dam- oder Muffelwildes außerhalb der Einstandsgebiete

§ 22 Bejagung des Schwarzwildes

§ 23 Aussetzen von Tierarten

Zehnter Abschnitt
Bestätigte Schweißhundeführer

§ 24 Verfahren zur Bestätigung von Schweißhundeführern

§ 25 Anerkennung der Jagdhunde bestätigter Schweißhundeführer

Elfter Abschnitt
Überwachung des Wildhandels

§ 26 Überwachung des Wildhandels; Wildmarke und Wildursprungsschein

§ 27 Verwendung des Wildursprungsscheins

§ 28 Ausgabe und Nachweis der Wildmarken und der Wildursprungsscheine

§ 29 Wildhandelsbuch

§ 30 Auskunft, Nachschau, Vorzeigepflicht

Zwölfter Abschnitt
Jagdberater

§ 31 Aufgabe, Stellung und Aufwandsentschädigung des Jagdberaters

Dreizehnter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen

§ 32 Ordnungswidrigkeiten

§ 33 Gleichstellungsbestimmung

§ 34 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Anlage 1

Anlage 2 (zu § 5)
Mustersatzung für Hegegemeinschaften

Anlage 3 (zu § 11 Abs. 2)

Anlage 4 (zu § 11 Abs. 2)

Anlage 5 (zu § 11 Abs. 2)

Anlage 6 (zu § 11 Abs. 2 und § 21 Abs. 2)

Anlage 7 (zu § 12 Abs. 2)

Anlage 8

Anlage 9

Anlage 10 (zu § 26 Abs. 2 Satz 1)
Wildmarke

Anlage 11 (zu § 26 Abs. 2 Satz 2 und § 27 Abs. 1)

Anlage 12 (zu § 29 Abs. 1)

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