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Vorschrift Verordnung zur Aufstellung des zweiten „Marco Polo“-Programms über die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems („Marco Polo II“)

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  • Vom 24. Oktober 2006, ABl. EG L 328 S. 1

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VERORDNUNG (EG) Nr. 1692/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Oktober 2006 zur Aufstellung des zweiten „Marco Polo“-Programms über die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems („Marco Polo II“) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1382/2003 ((EG) Nr. 1692/2006)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 24. Oktober 2006, ABl. EG L 328 S. 1, ber. am 3. März 2007, ABl. L 65 S. 12

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.228040

Präambel

KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Anwendungsbereich

KAPITEL II
FÖRDERUNGSWÜRDIGE ANTRAGSTELLER UND AKTIONEN

Artikel 4 Förderungswürdige Antragsteller

Artikel 5 Förderungswürdige Aktionen und Förderungsbedingungen

Artikel 6 Einzelvorschriften

Artikel 7 Staatliche Beihilfen

KAPITEL III
EINREICHNUNG UND AUSWAHL VON AKTIONEN

Artikel 8 Einreichung von Aktionen

Artikel 9 Auswahl von Aktionen für die Finanzhilfe

KAPITEL IV
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 10 Ausschuss

Artikel 11 Haushalt

Artikel 12 Mittel für Begleitmaßnahmen und die Programmbewertung

Artikel 13 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 14 Bewertung

Artikel 15 Aufhebung

Artikel 16 Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

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