Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Berlin
Vom 7. März 2007, GVBl. S. 138, zuletzt geändert am 30. Oktober 2009, GVBl. S. 496
Auf Grund des § 2 Abs. 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin vom 21. Juli 1999 (GVBl. S. 413), das zuletzt durch Artikel VIII des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBL S. 819) geändert worden ist, wird verordnet:
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