Sachgebiet: Bodenschutz
Gesetzgeber: Berlin
Vom 12. September 2006, GVBl. S. 961, geändert am 26. Oktober 2009, GVBl. S. 493
Auf Grund des § 8 Abs. 1, 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 des Berliner Bodenschutzgesetzes vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 250) wird verordnet:
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