Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekannmachung vom 19. Januar 2007, BGBl. I S. 48, zuletzt geändert am 27. Juni 2017, BGBl. S. 1966, 2060 (Änderung vom 27. Juni 2017 textlich noch nicht umgesetzt, da Inkrafttreten am 31. Dezember 2018)
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.
Bitte beachten Sie, dass die Änderung durch Artikel 5 Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3048, 3061) gemäß Artikel 13 Absatz 2 des selben Gestzes erst sechs Monate nach der Veröffentlichung der Mitteilung der Europäischen Kommission über die Funktionsfähigkeit des EU-Portals und der Datenbank nach Artikel 82 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG (ABl. L 158 vom 27.5.2014, S. 1) im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft tritt. In der Ihnen hier zur Verfügung gestellten aktuellen Version des Gesetzes findet sie deshalb noch keine Berücksichtigung.
Die Änderungen durch Artikel 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966, 2060) wurden noch nicht berücksichtigt. Artikel 6 tritt am 31. Dezember 2018 in Kraft.
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