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Vorschrift Verordnung über neuartige Lebensmittel

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  • Vom 25. November 2015 (ABl. L 327 S. 1)

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VERORDNUNG (EU) 2015/2283 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015 über neuartige Lebensmittel, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1852/2001 der Kommission ((EU) 2015/2283 )

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 25. November 2015 (ABl. L 327 S. 1), geändert durch Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) 2019/1381 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 (ABl. L 231 S. 1, 25)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1172979

Präambel

KAPITEL I GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Artikel 1 Gegenstand und Zweck

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Verfahren zur Bestimmung des Status als neuartiges Lebensmittel

Artikel 5 Durchführungsbefugnis in Bezug auf die Begriffsbestimmung für neuartige Lebensmittel

KAPITEL II ANFORDERUNGEN AN DAS INVERKEHRBRINGEN NEUARTIGER LEBENSMITTEL IN DER UNION

Artikel 6 Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel

Artikel 7 Allgemeine Bedingungen für die Aufnahme neuartiger Lebensmittel in die Unionsliste

Artikel 8 Erstmalige Erstellung der Unionsliste

Artikel 9 Inhalt und Aktualisierung der Unionsliste

KAPITEL III ZULASSUNGSVERFAHREN FÜR NEUARTIGE LEBENSMITTEL

ABSCHNITT I Allgemeine Bestimmungen

Artikel 10 Verfahren für die Genehmigung des Inverkehrbringens eines neuartigen Lebensmittels in der Union und die Aktualisierung der Unionsliste

Artikel 11 Gutachten der Behörde

Artikel 12 Zulassung eines neuartigen Lebensmittels und Aktualisierung der Unionsliste

Artikel 13 Durchführungsrechtsakte zur Festlegung administrativer und wissenschaftlicher Anforderungen an die Anträge

ABSCHNITT II Besondere Bestimmungen für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern

Artikel 14 Meldung eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland

Artikel 15 Verfahren für die Meldung des Inverkehrbringens eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland in der Union

Artikel 16 Antrag auf Zulassung eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland

Artikel 17 Gutachten der Behörde über ein traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland

Artikel 18 Zulassung eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland und Aktualisierung der Unionsliste

Artikel 19 Aktualisierung der Unionsliste bei zugelassenen traditionellen Lebensmitteln aus Drittländern

Artikel 20 Durchführungsrechtsakte zur Festlegung administrativer und wissenschaftlicher Anforderungen an traditionelle Lebensmittel aus Drittländern

KAPITEL IV ZUSÄTZLICHE VERFAHRENSBESTIMMUNGEN UND SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Artikel 21 Zusätzliche Informationen zum Risikomanagement

Artikel 22 Ad-hoc-Verlängerung von Fristen

Artikel 23 Transparenz und Vertraulichkeit

Artikel 24 Vorschriften für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen

Artikel 25 Zusätzliche Auskunftspflichten

KAPITEL V DATENSCHUTZ

Artikel 26 Zulassungsverfahren bei Vorliegen geschützter Daten

Artikel 27 Zulassung eines neuartigen Lebensmittels und Aufnahme in die Unionsliste gestützt auf geschützte wissenschaftliche Erkenntnisse oder wissenschaftliche Daten

Artikel 28 Zulassungsverfahren im Fall eines parallelen Antrags auf Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe

KAPITEL VI SANKTIONEN UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 29 Sanktionen

Artikel 30 Ausschussverfahren

Artikel 31 Delegierte Rechtsakte

Artikel 32 Ausübung der Befugnisübertragung

KAPITEL VII ÜBERGANGSMASSNAHMEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 33 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011

Artikel 34 Aufhebung

Artikel 35 Übergangsmaßnahmen

Artikel 36 Inkrafttreten

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