Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 7. September 1993, HmbGVBl. S. 260, geändert am 12. September 2007, HmbGVBl. S. 284
Auf Grund von § 15 Absatz 6 des Hamburgischen Abwassergesetzes (HmbAbwG) vom 21. Februar 1984 mit der Änderung vom 22. Dezember 1992 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1984 Seite 45, 1992 Seite 305), wird verordnet:
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