Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Europäische Union
Vom 6. September 2006 (ABl. L 264 S. 13), geändert durch Artikel 1 der VERORDNUNG (EU) 2021/1767 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2021 (ABl. L 356 S. 1)
Die Änderungen durch Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a der VERORDNUNG (EU) 2021/1767 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2021 (ABl. L 356 S. 1) gelten gemäß Artikel 2 derselben Verornung ab dem 29. April 2023 und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
