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Vorschrift Unterstützungsfonds-Verordnung

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  • Vom 5. Mai 2006, GVBl. S. 227, geändert am 26. April 2011, GVBl. S. 217, 218

  • Vom 5. Mai 2006, GVBl. S. 227

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Verordnung über den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes (Unterstützungsfonds-Verordnung - UStützV)

Sachgebiet: Bodenschutz

Gesetzgeber: Bayern

Vom 5. Mai 2006, GVBl. S. 227, zuletzt geändert am 22. Juli 2014, GVBl. S. 286, 307

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.181775

Auf Grund des Art. 13a Abs. 5 des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bayerisches Bodenschutzgesetz - BayBodSchG) vom23. Februar 1999 (GVBl S. 36, BayRS 2129-4-1-UG), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 5. April 2006 (GVBl S. 178), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien des Innern und der Finanzen folgende Verordnung:

§ 1 Beitragshöhe

§ 2 Beitragsfälligkeit, Erhebungsverfahren

§ 3 Beleihung, Zuschussverfahren

§ 4 Prioritätenliste, Begriffsbestimmungen

§ 5 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

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