Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 10. Dezember 1996, HmbGVBl. S. 310, zuletzt geändert am 21. Februar 2018, HmbGVBl. S. 53, 54
§ 1 Umweltverträglichkeitsprüfung von Vorhaben
§ 2 Strategische Umweltprüfung von Plänen und Programmen
Anlage 1Liste „UVP-pflichtiges Vorhaben”
Anlage 2Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Anlage 3 Liste „SUP-pflichtiger Pläne und Programme"
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