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Vorschrift Umweltschutz-Privilegierungs-VwV

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Verwaltungsvorschrift über Erleichterungen beim Vollzug von Gesetzen des Umweltschutzes für nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierte oder nach DIN/EN/ISO 14001 zertifizierte Organisationen (PrivilegVwV)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bremen

Vom 16. September 2004, Brem.ABl. S. 635

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.71393

I. Zweck

II. Begriffsbestimmungen und Zuständigkeit

III. Vollzugserleichterungen

1. Allgemeine Regelungen

1.1 Umfang der Vollzugserleichterungen

1.2 Allgemeine Überwachungsvorschriften

1.3 Überwachungshäufigkeit

1.4 Erteilung von Nebenbestimmungen, Anordnungen, Auflagen und Nutzungsbedingungen

2. Spezielle Regelungen im Bereich des Immissionsschutzes

2.1 Übernahme von im Rahmen von EMAS und DIN/EN/ISO 14001 erstellten Dokumentationen

2.2 Zu § 26 BImSchG (Messungen aus besonderem Anlass)

2.3 Zu § 28 Satz 1 Nr. 2 BImSchG (Anordnung wiederkehrender Messungen)

2.4 Zu § 31 BImSchG (Auskunft über ermittelte Emissionen und Immissionen)

2.5 Zu § 53 Abs. 2 BImSchG (Anordnung der Bestellung von Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz)

2.6 Zu § 58a Abs. 2 BImSchG (Anordnung der Bestellung von Störfallbeauftragten)

3. Spezielle Regelungen im Bereich des Abfallrechts

3.1 Zu §§ 19, 20 KrW-/AbfG (Anerkennung der Abfallbilanz und des Abfallwirtschaftskonzepts)

3.2 Zu § 21 Abs. 2 KrW-/AbfG (Anordnung von Prüfungen durch externe Sachverständige)

3.3 Zu §§ 42, 45 KrW-/AbfG (Fakultative Nachweisverfahren über die Beseitigung bzw. Verwertung von Abfällen)

3.4 Zu §§ 43, 46 KrW-/AbfG (Obligatorisches Nachweisverfahren über die Beseitigung bzw. Verwertung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen)

3.5 Zu § 54 Abs. 2 KrW-/AbfG (Anordnung der Bestellung von Betriebsbeauftragten für Abfall)

4. Spezielle Regelungen im Bereich des Wasserrechts

4.1 Übernahme von im Rahmen von EMAS und DIN/EN/ISO 14001 erstellten Dokumentationen

4.2 Zu § 5 Abs. 2 Nr. 2 BremWG, § 40 Abs. 2 BremWG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BremWG, § 146 Abs. 3 Satz 2 BremWG (Anordnung der Bestellung von Betriebsbeauftragten und Gewässerschutzbeauftragten)

4.3 Zu § 41 Abs. 3 BremWG (jährliche Berichte des Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz)

4.4 Zu § 42 Abs. 1 Satz 2 BremWG (Anzeigepflichten zu Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz)

IV. Frühzeitige Information

V. Widerruf

VI. Aufhebungsbestimmungen

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