Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 15. Dezember 2016 (GVOBl. M-V S. 952)
Aufgrund des § 2 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 und der §§ 6 und 10 Absatz 1 Sätze 3 und 4 des Landesverwaltungskostengesetzes vom 4.Oktober 1991 (GVOBl. M-V S. 366, 435), das zuletztdurchArtikel2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 666, 671) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Europa und dem Finanzministerium:
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