Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3490), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306, 307)
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