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Vorschrift Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

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Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 31 A - Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten mit redaktionellen Änderungen vom 31.05.2017 in den Kapiteln 2.3 und 2.4.2 (LAGA-Mitteilung 31 A)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 23. Januar 2017 mit redaktionellen Änderungen vom 31. Mai 2017

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1118242

Fachspezifisches Abkürzungsverzeichnis

Vorwort

1 Einführung

1.1 Allgemeine Anforderungen an die Entsorgung von EAG

1.2 Allgemeine Anforderungen an die Erfassung von EAG

1.3 Allgemeine Anforderungen an die Entsorgung von Gerätebatterien2 aus EAG

2 Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten durch die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger (örE)

2.1 Allgemeine Anforderungen an die Sammelstellen der örE

2.2 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb der Sammel- und Übergabestellen der örE

2.3 Sammelgruppen

2.4 Annahme von EAG

2.4.1 Spezielle Anforderungen an die Erfassung der Elektroaltgeräte geordnet nach Sammelgruppen (siehe auch Kapitel 2.5)

2.4.2 Anforderungen an die Erfassung der Elektroaltgeräte nach dem neuen Zusammenschnitt der Sammelgruppen ab 1. Dezember 2018

2.5 Bereitstellung zur Abholung über die Abholkoordination der stiftung ear

2.6 Optierung einzelner Sammelgruppen

2.7 Anforderungen an Umladen, Umschlagen, Transport sowie Entladung

3 Rücknahme von EAG aus privaten Haushalten durch Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte

3.1 Pflicht zur Aufstellung von Sammelbehältnissen beim örE

3.2 Rücknahmepflichten der Hersteller

3.2.1 Rücknahme im Rahmen der Abholkoordination

3.2.2 Freiwillige Eigenrücknahme

4 Rücknahme von EAG aus privaten Haushalten durch Vertreiber

4.1 Rücknahmepflichten der Vertreiber für EAG aus privaten Haushalten

4.1.1 Verpflichtete Vertreiber

4.1.2 Stationärer Handel

4.1.3 Fernabsatzhandel

4.2 Umfang der Pflichten

4.3 Organisation der Rücknahme durch Vertreiber

4.4 Art und Weise der Erfassung

4.4.1 Sammlung und Lagerung von Batterien

4.4.2 Informations-, Anzeige- und Mitteilungspflichten

4.5 Kosten

4.6 Entsorgung der durch Vertreiber zurückgenommenen EAG

4.7 Kennzeichnung der Transporte von EAG

4.8 Behördliche Vollzugszuständigkeit für die Rücknahmepflichten der Vertreiber

5 Entsorgung von EAG anderer Nutzer als privater Haushalte

5.1 Rücknahmepflicht der Hersteller bzw. deren Bevollmächtigter

5.2 Entsorgungspflichten der entsorgungspflichtigen Besitzer

5.3 Drittbeauftragung

6 Umgang mit lithiumhaltigen Geräte-Altbatterien aus EAG

6.1 Erfassung und Beförderung von lithiumhaltigen Gerätebatterien in EAG

6.1.1 Vorgaben für die Beförderung von EAG mit einer lithiumhaltigen Knopfzelle

6.1.2 Vorgaben für die Beförderung von EAG mit Lithiumbatterien bis zur Zwischenverarbeitungsstelle

6.1.3 Vorgaben für die Beförderung von EAG, die unbeschädigte Lithiumbatterien enthalten, zur Entsorgung oder zum Recycling

6.1.4 Vorgaben für die Beförderung von EAG, die beschädigte/defekte Lithiumbatterien enthalten, zur Entsorgung oder zum Recycling

6.2 Erfassung und Beförderung von separierten lithiumhaltigen Gerätebatterien

7 Behandlung von Altgeräten

7.1 Behandlung, Erstbehandlung, Folgehandlung

7.1.1 Behandlung

7.1.2 Erstbehandlung

7.1.3 Folgebehandlung

7.2 Erstbehandlungsarten

7.2.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung (VzW)

7.2.2 Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung (SW)

7.2.3 Arbeitsteilige Erstbehandlung in aufeinanderfolgenden EBA SW

7.3 Anforderungen an den Betrieb von Anlagen zur Behandlung und Lagerung von Altgeräten

7.3.1 Genehmigung

7.3.2 Anforderungen an die Organisation, das Personal und die Dokumentation

7.3.3 Grundlegende Anforderungen an den Betrieb von Erstbehandlungsanlagen

7.4 Spezifische Anforderungen an die Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung in EBA

7.4.1 Vorgaben in Anlage 4 ElektroG

7.4.2 Ermittlung des Schadstoffpotenzials von Altgeräten

7.4.3 Anforderungen an die Mindestdemontagetiefe/Schadstoffentfrachtung

7.4.4 Behandlungsverfahren nach dem Stand der Technik

7.5 Anforderungen an die Zertifizierung und das Zertifikat

7.5.1 Voraussetzungen der Zertifizierung

7.5.2 Spezifische Vorgaben an die Zertifizierung von EBA VzW

7.5.3 Spezifische Vorgaben an die Zertifizierung von EBA SW

7.5.4 Mindestangaben im Zertifikat für EBA VzW und EBA SW

7.5.5 Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben als EBA

7.5.6 Anforderungen an Sachverständige

8 Informations-, Anzeige- und Mitteilungspflichten

8.1 Informationspflichten

8.2 Anzeigepflichten

8.3 Mitteilungspflichten

9 Nachweis- und Registerpflichten

9.1 Nachweispflichten

9.2 Registerpflichten

9.3 Erlaubnis zur Beförderung gefährlicher Abfälle

Anhang 1
Zusammenfassende Darstellung der Zulässigkeit verschiedener Tätigkeiten bei Erfassung durch die örE)

Anhang 2
Mustertabelle als ein Bestandteil des Zertifikats

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