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Vorschrift Umsetzung der Verpackungsverordnung

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Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 37 – "Umsetzung der Verpackungsverordnung" Anforderungen an Hersteller und Vertreiber, an Betreiber von Systemen und Branchenlösungen sowie an beauftragte Dritte, Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vereidigte Buchprüfer" nach den §§ 6, 10 u. Anh. I der Verpackungsverordnung (LAGA-Mitteilung 37)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Neufassung vom 2. Februar 2017

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1117614

Vorwort

1. Definitionen und grundsätzliche Erläuterungen

2. Anforderungen an die Rücknahme von Verkaufsverpackungen

2.1 Systembeteiligungspflicht

2.2 Flächendeckung

3. Ausnahme von der Systembeteiligungspflicht (Branchenlösungen)

3.1 Grundsätze

3.2 Bescheinigung des Sachverständigen

3.3 Bestätigung der Anfallstelle

3.4 Anzeige der Branchenlösung und deren Änderungen

3.5 Ermittlung der branchenfähigen Mengen

4. Anforderungen an die Vollständigkeitserklärung

5. Anforderungen an den Mengenstromnachweis

5.1 Dokumentation

5.2 In-Verkehr-Bringen/Systembeteiligung

5.2.1 Gruppierung der Verpackungsmaterialien

5.2.2 Ermittlung der in Verkehr gebrachten Massen

5.3 Rücknahme

5.3.1 Systeme

5.3.2 Branchenlösungen

5.4 Verwertungsnachweis

5.4.1 Dokumentation der Erfassung

5.4.2 Identifizierung der einer Verwertung zugeführten Mengen

5.4.3 Nachweis der Anlageneignung für Kunststoffverpackungen, Kunststoffverbunde, Flüssigkeitskartons und Papierverbunden

5.5 Ermittlung der Verwertungsquoten

6. Sachverständigenprüfung

6.1 Prüfgrundsätze

6.1.1 Einsicht- und Betretungsrecht

6.1.2 Prüfumfang und -tiefe

6.1.3 Anerkennung von Fremdbescheinigungen

6.1.4 Anforderungen an Dokumente und Originalbelege

6.2 Anforderungen an den Sachverständigen

7. Prüfbericht und Bescheinigung

7.1 Zusätzliche Mindestanforderungen an die Bescheinigung nach § 6 Abs. 2

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