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Vorschrift Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe Teil 1: Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Kaminfortluft bei bestimmungsgemäßem Betrieb

Aktuelle Fassung

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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe Teil 1: Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Kaminfortluft bei bestimmungsgemäßem Betrieb (KTA 1503.1)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 1. November 2016, BAnz S. 1783 (AT 10.03.2017 B5)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1034139

Grundlagen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffe

3 Messobjekte und Messverfahren

3.1 Allgemeine Anforderungen

3.2 Radioaktive Edelgase

3.2.1 Kontinuierliche Messung

3.2.2 Bilanzierung

3.3 An Schwebstoffen gebundene radioaktive Stoffe

3.3.1 Kontinuierliche Messung

3.3.2 Bilanzierung

3.4 Radioaktives gasförmiges Jod

3.4.1 Kontinuierliche Messung

3.4.2 Bilanzierung

3.5 Tritium

3.6 Radioaktives Strontium

3.7 Alphastrahler

3.8 Kohlenstoff-14

4 Probenentnahme

5 Ausführung der Überwachungseinrichtungen

5.1 Auslegung und Unterbringung

5.1.1 Allgemeine Anforderungen

5.1.2 Anforderungen an festinstallierte Messeinrichtungen

5.2 Statistische Sicherheit

5.3 Schwellenwerte der festinstallierten Messeinrichtungen

5.4 Messwertanzeige und Aufzeichnung der festinstallierten Messeinrichtungen

5.5 Prüfbarkeit

6 Instandhaltung der Überwachungseinrichtungen

6.1 Wartung und lnstandsetzung

6.1.1 Durchführung

6.1.2 Dokumentation

6.2 Prüfungen für festinstallierte Messeinrichtungen

6.2.1 Durchzuführende Prüfungen

6.2.2 Erstmalige Prüfungen

6.2.2.1 Nachweis der Eignung

6.2.2.2 Kalibrierung und Überprüfung der Kalibrierung

6.2.2.3 Werksprüfung

6.2.2.4 Inbetriebsetzungsprüfung

6.2.3 Wiederkehrende Prüfungen

6.2.3.1 Allgemeines

6.2.3.2 Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen

6.2.3.3 Prüfung nach einer Instandsetzung

6.2.3.4 Beseitigung von Mängeln

6.3 Prüfungen für nicht festinstallierte Messeinrichtungen

7 Messergebnisse

7.1 Dokumentation

7.1.1 Fließschema

7.1.2 Umfang

7.2 Berichterstattung an die Behörden

7.2.1 Inhalt

7.2.2 Bilanzierung

7.2.3 Berichtsbogen

Anhang
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

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