Verordnung nach dem Umweltauditgesetz über die Erweiterung des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung auf weitere Bereiche (UAG-Erweiterungsverordnung - UAG-ErwV)
Auf Grund des § 3 des Umweltauditgesetzes vom 7. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1591) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung des Umweltgutachterausschusses:
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