Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938), zuletzt geändert durch Artikel 104 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3478)
Die Änderungen durch Artikel 104 des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3448) treten gemäß Artikel 137 desselben Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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