Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Saarland
Vom 15. Januar 2007 (Amtsbl. S. 154), geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I. S. 2629, 2641)
Aufgrund des § 176 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 65 Nrn. 2, 4 und 5, des § 66 Satz 1 Nrn. 1, 5, 6, 9 und 10, auch in Verbindung mit § 126 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 129, sowie des § 68 Abs.l des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833) und weiter in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Bundesberggesetz vom 10. Juni 1981 (Amtsblatt des Saarlandes S. 350) wird die Neufassung der Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen (Tiefbohrverordnung - BVOT) in der für das Saarland geltenden Fassung bekannt gemacht.
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