Sachgebiet: Gewsserschutz
Gesetzgeber: Thringen
Vom 10. Oktober 1997 (GVBl. S. 368), gendert am 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74, 122)
Aufgrund des 134 Abs. 1 Nr. 2 und 4 bis 7 des Thringer Wassergesetzes (ThrWG) vom 10. Mai 1994 (GVBl. S. 445), zuletzt gendert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1995 (GVBl. S. 413), verordnet der Minister fr Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt:
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