Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 4. Mai 2021 (BAnz AT 07.06.2021 B1)
Auf Grund des § 6 des Bundesgeoreferenzdatengesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1081) verordnet der Interministerielle Ausschuss für Geoinformationswesen:
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