Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Februar 2015 (GMBl 2015, S. 190; zuletzt geändert GMBl 2017, S. 778)
Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossene Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:
– neue TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“
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