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Vorschrift Stromnetzentgeltverordnung

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  • Vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2225), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3229, 3234)

  • Vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2225), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026, 3057)

  • Vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2225), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858, 1974)

  • Weitere 29 Fassungen…

Rechtssprechung zu: StromNEV
  • BGH: Kürzung von Netznutzungsentgelten, Beschl. v. 14.08.2008

  • OLG Düsseldorf: Aufhebung eines Stromnetzentgeltbescheides, Beschl. v. 11.07.2007

  • OLG Naumburg: Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie, Beschl. v. 16.04.2008

  • Weitere 7 Entscheidungen…

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Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2225), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1306)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.223240

Auf Grund des § 24 Satz 1 Nr. 1 bis 3 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 1, 2, 4, 6 und 7 sowie Satz 3 und 5 und des § 29 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970) verordnet die Bundesregierung:

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Grundsätze der Entgeltbestimmung

§ 3a Ermittlung der umlagefähigen Netzkosten von Offshore-Anbindungsleitungen

§ 3b Ermittlung der Netzkosten von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen

Teil 2
Methode zur Ermittlung der Netzentgelte

Abschnitt 1
Kostenartenrechnung

§ 4 Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5 Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 5a Kostenanerkennung von Zahlungen an Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte

§ 6 Kalkulatorische Abschreibungen

§ 6a Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

§ 7 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8 Kalkulatorische Steuern

§ 9 Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10 Behandlung von Netzverlusten

§ 11 Periodenübergreifende Saldierung

Abschnitt 2
Kostenstellenrechnung

§ 12 Grundsätze der Kostenverteilung

§ 13 Kostenstellen

§ 14 Kostenwälzung

Abschnitt 2a
Bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte

§ 14a Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 14b Ermittlung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte

§ 14c Ausgleich der Mehr- und Mindereinnahmen auf Grund bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 14d Datenaustausch zur Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

Abschnitt 3
Kostenträgerrechnung

§ 15 Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 16 Gleichzeitigkeitsgrad

§ 17 Ermittlung der Netzentgelte

§ 18 Entgelt für dezentrale Einspeisung

§ 19 Sonderformen der Netznutzung

§ 20 Verprobung

§ 21 Netzentgeltbildung bei Anreizregulierung

Teil 3 (aufgehoben)

§§ 22-26 (aufgehoben)

Teil 4
Pflichten der Netzbetreiber

§ 27 Veröffentlichungspflichten

§ 28 Dokumentation

§ 29 Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 5
Sonstige Bestimmungen

§ 30 Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31 Ordnungswidrigkeiten

§ 32 Übergangsregelungen

§ 32a Übergangsregelung zur schrittweisen Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte

§ 32b Übergangsregelung für Kapitalkosten der Offshore-Anbindungsleitungen

§ 33 Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 6 Abs. 5 Satz 1)
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern

Anlage 2 (zu § 13)
Haupt- und Nebenkostenstellen

Anlage 3 (zu § 14 Abs. 3)
Kostenträger

Anlage 4 (zu § 16 Abs. 2)
Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad

Anlage 4a (zu § 18 Absatz 2)
Referenzpreisblatt für die Netzentgelte von Übertragungsnetzbetreibern zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Absatz 2

Anlage 5 (zu § 28 Abs. 2 Nr. 6)
Absatzstruktur

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