Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2017 (BGBl. I S. 483), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1340)
* Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. L 197 vom 24.7.2012, S. 1).
Auf Grund des Artikels 3 der Verordnung vom 9. Januar 2017 (BGBl. I S. 47, 406) wird nachstehend der Wortlaut der Störfall-Verordnung in der seit dem 14. Januar 2017 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
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