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Entsorgung von Einwegplastik  
18.04.2023

Sonderabgabe für Einwegkunststoff passiert Deutschen Bundesrat

ESV-Redaktion Recht
Mit der Sonderabgabe sollen Hersteller finanziell an der Beseitigung von achtlos weggeworfenem Plastikmüll beteiligt werden (Foto: Werner / stock.adobe.com)
Die Sonderabgabe, die der Deutsche Bundestag für Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffen vor Kurzem beschloss, hat am 31.03.2023 den Bundesrat passiert und kann nun in Kraft treten. Konkret soll die Abgabe- und Registrierungspflicht ab dem 01.01.2024 gelten.



Eines der Hauptziele der Neuregelung ist es, Kunststoffe in der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften. Darüber hinaus soll eine erweitere Mitverantwortung der Hersteller dazu beitragen, der Vermüllung der Umwelt entgegenzuwirken und die Sauberkeit des öffentlichen Raums zu fördern, so die amtliche Gesetzesbegründung. 


Erweiterte Mitverantwortung der Plastikhersteller für Müllentsorgung

Nach der Neuregelung müssen Hersteller von Plastik – abhängig von der jeweils in Verkehr gebrachten Menge an Einwegkunststoffprodukten – in einen Fonds einzahlen. Zu den betroffenen Produkten zählen etwa 
  • Getränkebecher,
  • Plastiktüten,
  • Essensverpackungen,
  • Tabakfilter,
  • oder auch Luftballons.
Mit der Einzahlung in den Fonds sollen Hersteller finanziell an der Beseitigung und Entsorgung von achtlos weggeworfenem Plastikmüll aus Straßen und Parks beteiligt werden. Gleichzeitig sollen die Gemeinden entlastet werden.



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Die Verwaltung des Fonds 

Verwaltet wird der Fonds vom Umweltbundesamt, das diesen auch im Bundeshaushalt abbildet. Die Abgabesätze und die Auszahlungskriterien werden per Rechtsverordnung bestimmt und die jährlichen Einnahmen schätzt das Umweltbundesamt nach ersten Ergebnissen eines Forschungsvorhabens auf bis zu 450 Millionen Euro.
  
Mit der Sonderabgabe setzt der Deutsche Gesetzgeber nun eine EU-Richtlinie gegen die Verschmutzung durch Einwegplastik aus dem Jahr 2019 in deutsches Recht um.

Quelle: Mitteilung des Deutschen Bundesrats vom 31.03.2023 
 

 

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