Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Berlin
Vom 11. Januar 1999, GVBl. S. 6, zuletzt geändert am 11. Juni 2018, GVBl. S. 413
Auf Grund des § 13 Abs. 1 und Abs. 4 des Landesabfallgesetzes vom 21. Dezember 1993 (GVBl. S. 651), geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 1998 (GVBl. S. 433), und des § 13 Abs. 1 und Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin vom 21. Juli 1999 (GVBl. S. 413) wird verordnet:
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