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Vorschrift See-Umweltverhaltensverordnung

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  • Vom 13. August 2014 (BGBl. I S. 1371), zuletzt geändert am 20. Februar 2018 (BGBl. I S. 210)

  • Vom 13. August 2014 (BGBl. I S. 1371), geändert am 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257, 1258)

  • Vom 13. August 2014 (BGBl. I S. 1371)

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Verordnung über das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt (See-Umweltverhaltensverordnung - SeeUmwVerhV)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 13. August 2014 (BGBl. I S. 1371), zuletzt geändert am 13. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2739, 2756)

Amtliche Anmerkung:

Artikel 1 der Dritten Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt vom 13. August 2014 (BGBl. I S. 1371)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.686460

Abschnitt 1:
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Ziele

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Anwendungsbereich

Abschnitt 2:
Ergänzende Bestimmungen zu den Anlagen des MARPOL-Übereinkommens

Unterabschnitt 1:
Anlage I

§ 4 Öltagebuch

§ 5 Umpumpvorgänge auf See

§ 6 Öl, ölhaltige Gemische, Ölrückstände

Unterabschnitt 2:
Anlage II

§ 7 Ladungstagebuch

§ 8 Einleiten und vorläufige Bewertung von flüssigen Stoffen

Unterabschnitt 3:
Anlage IV

§ 9 Einleiten von Schiffsabwasser

Unterabschnitt 4:
Anlage V

§ 10 Mülltagebuch

§ 11 Aushänge zur Müllbehandlung

§ 12 Fanggerät

Unterabschnitt 5:
Anlage VI

§ 13 Einhaltung der Anforderungen an niederschwefligen Schiffskraftstoff

§ 14 Zuständige Behörde

§ 15 Bunkern

Abschnitt 3:
Ergänzende Bestimmungen zu dem AFS-Übereinkommen und seinen Anlagen

§ 16 Befahrensregelung

§ 17 Mitführen von Dokumenten

Abschnitt 4:
Ergänzende Bestimmungen zu dem Ballastwasser-Übereinkommen und seiner Anlagen

§ 18 Einleiten von Ballastwasser

§ 19 Zulassung des Ballastwasser-Behandlungsplans und von Ballastwasser-Behandlungssystemen

§ 20 Mitführen von Dokumenten

§ 21 Ballastwasser-Tagebuch

§ 22 Ballastwasser-Austauschgebiete

Abschnitt 4a
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 und zum Übereinkommen von Hongkong

§ 23 Besichtigungen und Überprüfungen

§ 24 Inventarbescheinigung und Recyclingfähigkeitsbescheinigung

§ 25 Hafenstaatkontrolle

§ 26 Aufgaben des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie

§ 27 Aufgaben der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

Abschnitt 5:
Ordnungswidrigkeiten

§ 28 Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 6:
Schlussbestimmungen

§ 29 Bekanntmachungserlaubnis

§ 30 Übergangsvorschrift zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

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