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Vorschrift Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut

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  • Ausgabe: Dezember 2010 (GMBl 2010, S. 1402)

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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe – Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut (TRBA 240)

Sachgebiet: Bio- und Gentechnik

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Dezember 2010 (GMBl 2010, S. 1402, geändert GMBl 2015, S. 566)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.490562

Vorbemerkung

1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Archivgut

2.2 Archive

2.3 Magazine

2.4 Kontamination

2.5 Dekontamination

2.6 Desinfektionsverfahren

2.7 Sterilisation

2.8 Wassergehalt

2.9 Oberflächennahe relative Luftfeuchte

3. Allgemeines/Zielsetzung

4. Gefährdungsbeurteilung

4.1 Beurteilung vorhandener Biostoffe hinsichtlich möglicher infektiöser, sensibilisierender oder toxischer Wirkungen

4.2 Tätigkeitsbezogene Gefährdungen

4.3 Sonstige Gefährdungen

5. Schutzmaßnahmen

5.1. Allgemeines

5.2 Bauliche und technische Schutzmaßnahmen

5.3 Organisatorische Maßnahmen

5.4 Sterilisation

5.5 Persönliche Schutzausrüstungen

6. Bestimmung von Mikroorganismen in der Luft am Arbeitsplatz

7. Arbeitsmedizinische Prävention

7.1 Beteiligung an der Gefährdungsbeurteilung

7.2 Inhalte der allgemeinen arbeitsmedizinische Beratung

7.3 Arbeitsmedizinische Vorsorge

8. Weiterführende Literatur und Links

Anhang A :
Ablaufschema zur Ermittlung von Schimmelpilzbefall in Archiven

Anhang B:
Ablaufschemen zur Behandlung von Schimmelpilzbefall in Archiven

B 1: Ablaufschema zur Behandlung des mikrobiell kontaminierten Lagerraums

B 2: Ablaufschema zur Behandlung des mikrobiell kontaminierten Archivgutes

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