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Vorschrift Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Veterinärmedizin und bei vergleichbaren Tätigkeiten

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  • Ausgabe: Dezember 2017 (GMBl 2017, S. 949)

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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe – Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Veterinärmedizin und bei vergleichbaren Tätigkeiten (TRBA 260)

Sachgebiet: Bio- und Gentechnik

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Dezember 2017 (GMBl 2017, S. 949; geändert GMBl 2018, S. 1126)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1148983

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Gefährdungsbeurteilung

3.1 Allgemeines

3.2 Informationsermittlung

3.3 Übertragungswege und tätigkeitsbezogene Gefährdungen

3.4 Bewertung der Gefährdung

4 Schutzmaßnahmen

4.1 Mindestschutzmaßnahmen

4.1.1 Arbeitsbereiche und Arbeitsmittel

4.1.2 Waschgelegenheiten

4.1.3 Duschgelegenheiten

4.1.4 Hygienische Händedesinfektion/Handschuhe

4.1.5 Hygieneplan

4.1.6 Fachliche Eignung

4.1.7 Nahrungs- und Genussmittel

4.1.8 Arbeitskleidung/Umkleiden

4.1.9 Versand diagnostischer Proben4

4.1.10 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

4.1.11 Jugendarbeitsschutz und Mutterschutz

4.1.12 Rücküberweisung, Entlassung von Tieren

4.2 Besondere oder zusätzliche Schutzmaßnahmen

4.2.1 Zutrittsbeschränkung

4.2.2 Abtrennung

4.2.3 Vermeidung/Minimierung von Aerosolen

4.2.4 Vermeidung von Biss- oder Kratzverletzungen

4.2.5 Vermeidung von Schnitt- und Stichverletzungen

4.2.6 Lagerung und Entsorgung von kontaminiertem Material oder Tierkörpern

4.2.7 Kontakt mit Allergenen minimieren

4.2.8 Auswahl, Reinigung und Entsorgung von persönlichen Schutzausrüstungen

4.2.9 Schutz vor Biostoffen, die durch Vektoren übertragen werden

4.2.10 Spezifische Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Pathologie

4.3 Verhalten bei unerwarteter Exposition mit Infektionserregern/Unfälle

4.3.1 Festlegung von Maßnahmen

4.3.2 Mindestmaßnahmen

4.3.3 Dokumentation

4.3.4 Unfälle, Postexpositionsprophylaxe

5 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

5.1 Betriebsanweisung

5.2 Unterweisung

5.3 Pflichten der Beschäftigten

6 Zusammenarbeit mit anderen Arbeitgebern

7 Arbeitsmedizinische Prävention

7.1 Beteiligung des Betriebsarztes an der Gefährdungsbeurteilung

7.2 Allgemeine arbeitsmedizinische Beratung

7.3 Arbeitsmedizinische Vorsorge17

Anhang 1:
Tabellarische Übersicht mit Beispielen zu relevanten Zoonosen, möglichen Allergien oder toxischen Wirkungen im Rahmen von tierärztlichen Tätigkeiten

Anhang 2:
Hinweise für die Erstellung eines Hygieneplans

Anhang 3:
Beispiel einer Betriebsanweisung nach § 14 Biostoffverordnung

Anhang 4:
Arbeitsanweisung Verhalten bei Biss-, Schnitt- und Stichverletzungen

Anhang 5:
Informationen zum korrekten Sitz, zur Tragedauer von FFP-Masken17, zum Unterschied von MNS18 und FFP-Masken sowie zu Partikelgrößen in infektiösen Aerosolen

1 Hinweise zum korrekten Sitz von FFP-Masken

2 Hinweise zur Tragedauer und Wiederverwendbarkeit von FFP-Masken

3 Zur Unterscheidung von partikelfiltrierendem Atemschutz (FFP) und Mund-Nasen-Schutz (MNS)

4 Hinweise zu Partikelgrößen in infektiösen Aerosolen

Anhang 6
Abfallschlüssel für Einrichtungen zur Pflege und Behandlung von Menschen und Tieren entsprechend der LAGA-Vollzugshilfe19

Anhang 7:
Vorschriften und Regeln, Literatur

7.1 Vorschriften und Regeln

7.1.1 Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, Europäische Richtlinien

7.1.2 Vorschriften, Regeln und Informationen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger

7.1.3 Normen und ähnliche Richtlinien

7.1.4 Literatur

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