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Vorschrift Saarländisches Umweltinformationsgesetz

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  • Vom 12. September 2007 (Amtsbl. S. 2026), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Februar 2019 (Amtsbl. I S. 324, 328)

  • Vom 12. September 2007 (Amtsbl. S. 2026), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2016 (Amtsbl. I S. 272)

  • Vom 12. September 2007, Amtsbl. S. 2026, geändert am 26. Oktober 2010, Amtsbl. S. 1406.

  • Weitere 1 Fassungen…

Rechtssprechung zu: SUIG
  • VG Saarlouis: Umweltinformation; Anspruch auf Zugang zu Bergwerksunterlagen, Urt. v. 16.01.2008

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Saarländisches Umweltinformationsgesetz (SUIG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Saarland

Vom 12. September 2007 (Amtsbl. S. 2026), zuletzt geändert durch Artikel 150 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629, 2661)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.304698

Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Informationszugang auf Antrag

§ 3 Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen

§ 4 Antrag und Verfahren

§ 5 Ablehnung des Antrags

§ 6 Rechtsschutz

§ 7 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen

Abschnitt 3
Ablehnungsgründe

§ 8 Schutz öffentlicher Belange

§ 9 Schutz sonstiger Belange

Abschnitt 4
Verbreitung von Umweltinformationen

§ 10 Unterrichtung der Öffentlichkeit

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 11 Kosten

§ 12 Überwachung

§ 13 Ordnungswidrigkeiten

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