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Vorschrift Saarländisches Abfallwirtschaftsgesetz

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  • Vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1356), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2018 (Amtsbl. I S. 800)

  • Vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1356), zuletzt geändert am 30. November 2016 (Amtsbl. I S. 1150, 1151)

  • Vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1356), zuletzt geändert am 16. Juli 2014 (Amtsbl. I S. 326)

  • Weitere 5 Fassungen…

Rechtssprechung zu: SAWG
  • LG Saarbrücken: Blaue Tonne und Wettbewerbsrecht, Urt. v. 09.06.2008

  • OVG Saarlouis: Bringpflicht des Anliegers für Hausmüll, Beschl. v. 24.4.2006

  • VG Saarlouis: Ein gewerblicher Sammler kann dem öffentlichen Entsorger nicht untersagen lassen, ebenfalls Blaue Tonnen aufzustellen, Beschl. v. 26.06.2008

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Saarländisches Abfallwirtschaftsgesetz (SAWG)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Saarland

Vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1356), zuletzt geändert durch Artikel 170 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 800)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.12630

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 2 Ziele des Gesetzes

§ 3 Pflichten der öffentlichen Hand

§ 4 Pflichten der Allgemeinheit

Zweiter Teil
Träger der Abfallentsorgung

§ 5 Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

§ 6 Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 7 Satzungen zur Regelung der Abfallbewirtschaftung

§ 8 Gebühren

§ 9 Betretungsrecht

§ 10 Illegal lagernde Abfälle auf der Allgemeinheit frei zugänglichen Grundstücken

§ 11 Illegal lagernde Abfälle auf sonstigen Grundstücken

§§ 12 bis 17 (aufgehoben)

Dritter Teil
Abfallwirtschaftsplan, -konzepte und Abfallbilanzen

§ 18 Abfallwirtschaftsplan

§ 18a Abfallvermeidungsprogramm

§ 19 (aufgehoben)

§ 20 Abfallwirtschaftskonzepte

§ 21 Abfallbilanzen

§ 22 Öffentlichkeit von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen

Vierter Teil
Abfallentsorgung

§ 23 Veränderungssperre

§ 24 Erkundung geeigneter Standorte

§ 25 Enteignung

§ 26 Vorzeitige Besitzeinweisung

§ 27 Genehmigung von Deponien

§ 28 Errichtung von Deponien

§ 28a Befristete Betriebsuntersagung

§ 29 Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen

§ 29a Baueinstellung, Beseitigungsanordnung und Betriebsuntersagung

§ 30 (aufgehoben)

§ 31 Geprüfte Betriebsstandorte nach Verordnung (EG) Nr. 1221/2009

§ 32 Pflichten des Inhabers untersagter Abfallentsorgungsanlagen

§ 33 Stillgelegte Deponie

Fünfter Teil
Behörden, Zuständigkeiten und Ordnungswidrigkeiten

§ 34 Abfallbehörden

§ 35 Überwachung

§ 36 Zuständigkeit und Anordnungsbefugnisse der Ortspolizeibehörde

§ 37 (aufgehoben)

§ 38 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

§ 39 Bestimmung der zuständigen Behörde in besonderen Fällen

§ 40 Bußgeldvorschriften

§ 41 Verwaltungsvorschriften

§ 42 Datenschutz

§ 43 Veröffentlichung von Informationen

§ 44 Inkrafttreten

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