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Vorschrift RoHS-Richtlinie

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  • Vom 8. Juni 2011 (ABl. L 174 S. 88), zuletzt geändert durch Artikel 1 der DELEGIERTEN RICHTLINIE (EU) 2022/1632 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2022 (ABl. L 245 S. 48)

  • Vom 8. Juni 2011 (ABl. L 174 S. 88), zuletzt geändert durch Artikel 1 der DELEGIERTEN RICHTLINIE (EU) 2022/1631 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2022 (ABl. L 245 S. 45)

  • Vom 8. Juni 2011 (ABl. L 174 S. 88), zuletzt geändert durch Artikel 1 der DELEGIERTEN RICHTLINIE (EU) 2022/287 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2021 (ABl. L 43 S. 64)

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RICHTLINIE 2011/65/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (2011/65/EU)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 8. Juni 2011 (ABl. L 174 S. 88), zuletzt geändert durch Artikel 1 der DELEGIERTEN RICHTLINIEN (EU) 2023/171 DER KOMMISSION vom 28. Oktober 2022 (ABl. L 24 S. 33)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.926709

Präambel

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Vermeidung

Artikel 5 Anpassung der Anhänge an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt

Artikel 6 Überprüfung und Änderung der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, in Anhang II

Artikel 7 Verpflichtungen der Hersteller

Artikel 8 Verpflichtungen der Bevollmächtigten

Artikel 9 Verpflichtungen der Importeure

Artikel 10 Verpflichtungen der Vertreiber

Artikel 11 Umstände, unter denen die Verpflichtungen der Hersteller auch für Importeure und Vertreiber gelten

Artikel 12 Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Artikel 13 EU-Konformitätserklärung

Artikel 14 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

Artikel 15 Vorschriften und Voraussetzungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

Artikel 16 Konformitätsvermutung

Artikel 17 Förmlicher Widerspruch gegen harmonisierte Normen

Artikel 18 Marktüberwachung und Kontrolle von in den Unionsmarkt eingeführten Elektro- und Elektronikgeräten

Artikel 19 Ausschussverfahren

Artikel 20 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 21 Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 22 Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 23 Sanktionen

Artikel 24 Überprüfung

Artikel 25 Umsetzung

Artikel 26 Aufhebung

Artikel 27 Inkrafttreten

Artikel 28 Adressaten

ANHANG I
Von dieser Richtlinie erfasste Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten

ANHANG II
Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, gemäß Artikel 4 Absatz 1 und zulässige Höchstkonzentrationen in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent

ANHANG III
Von der Beschränkung des Artikels 4 Absatz 1 ausgenommene Verwendungen

ANHANG IV
Von der Beschränkung gemäß Artikel 4 Absatz 1 ausgenommene Verwendungen in Bezug auf medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente

ANHANG V
Anträge auf Gewährung, Erneuerung und Widerruf von Ausnahmen gemäß Artikel 5

ANHANG VI
EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

ANHANG VII

TEIL A Aufgehobene Richtlinie mit nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 26)

TEIL B Fristen für die Umsetzung in einzelstaatliches Recht (gemäß Artikel 26)

ANHANG VIII
Entsprechungstabelle

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