Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Vom 13. Februar 2014 (GMBl 2014, S. 35), zuletzt geändert am 15. Dezember 2020 (GMBl 2021, S. 35), zuletzt berichtigt durch Bekanntmachung vom 8. Januar 2021 (GMBl 2021, S. 85)
Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt:
6.4 Risikokonzentration als Schichtmittelwert und Expositionsspitzen oder verkürzte Expositionsdauer
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