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Vorschrift Richtlinie zur Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung)

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Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen, Teil 2: „Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung)(§§ 40, 41 und 42 StrlSchV)" (Richtlinie zur Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung))

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

RdSchr. d. BMU v. 12. Januar 2007, GMBl. S. 623

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.285555

1. Sitzung des Länderausschusses für Atomkernenergie, Hauptausschuss am 27./28. November 2006; Top 9a

2. Gemeinsame Sitzung des Fachausschusses Strahlenschutz und des Länderausschusses Röntgenverordnung vom 7. -9. November 2006; A 17 und UP 1

3. Gemeinsame Sitzung des Fachausschusses Strahlenschutz und des Länderausschusses Röntgen vom 9.-11. Mai 2006; A 07

4. Sitzung des Länderausschusses für Atomkernenergie, Hauptausschuss am 12./13. Dezember 2005; Top 11

5. Sitzung des Fachausschusses Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie am 18.-20. Oktober 2005, TOP A7

6. Gemeinsames Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, RS II 3 (A) - 15530/1 und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, - VIII - b 6 - 35733 vom 20. Dezember 1993 mit „Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle, Teil innere Exposition)" als Anlage (GMBl 1994 S. 286)

7. Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, RS II 3 - 15560/1 vom 13. März 1997 mit „Richtlinie für die Ermittlung der Körperdosis für innere Strahlenexposition gemäß §§ 63, 63a der Strahlenschutzverordnung (Berechnungsgrundlage)" als Anlage (BAnz. 1997 Nr. 122a)

8. Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, RS II 3 - 15560/1 vom 30. September 1996 mit „Richtlinie über Anforderungen an Inkorporationsmessstellen vom 4. September 1996" als Anlage (GMBl 1996 S. 996)

9. Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, RS II 3 - 15530/1 vom 8. Dezember 2003 mit „Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen, Teil 1: Ermittlung der Körperdosis bei äußerer Strahlenexposition (§§ 40, 41, 42 StrlSchV; § 35 RöV)" als Anlage (GMB1 2004 S. 410)

Der für die Inkorporationsüberwachung maßgebende Teil der „Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen (§§ 62, 63, 63a StrlSchV;

§ 35, 35a RöV)" (GMB1 1994 S. 286) ist auf Grund der Änderungen der Strahlenschutzverordnung vom 2O.Juli 2001 (BGB1.1 S. 1714, 2002 I S. 1459), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 31 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl.1 S. 2618), überarbeitet worden. Dabei sind der Stand von Wissenschaft und Technik und die Erfahrungen aus dem Vollzug in diesem Bereich berücksichtigt worden.

Um einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen, wird auf der Grundlage der Beschlüsse des Fachausschusses Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie vom 18. bis 20. Oktober 2005 und der Billigung des Hauptausschusses des Länderausschusses für Atomkernenergie vom 27728. November 2006 gebeten, bei der Inkorporationsüberwachung die Richtlinie (Anlage) beim Vollzug der Strahlenschutzverordnung ab dem 1. März 2007 zugrunde zu legen.

Dieses Rundschreiben ersetzt zu dem oben genannten Zeitpunkt die„Richtlinie für die Ermittlung der Körperdosis für innere Strahlenexposition gemäß §§ 63, 63a der Strahlenschutzverordnung (Berechnungsgrundlage)" übersandt mit Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, RS II 3 - 15560/1 vom 13. März 1997 (BAnz. 1997 Nr. 122a) und die „Richtlinie über Anforderungen an Inkorporationsmessstellen vom 4. September 1996"übersandt mit Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, RS II 3 - 15560/1 vom 30. September 1996 (GMB1 1996 S. 996).

Durch dieses Rundschreiben wird weiterhin zu dem oben genannten Zeitpunkt die „Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen (§§ 62, 63, 63a StrlSchV; § 35, 35a RöV)" übersandt mit dem Gemeinsamen Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, RS II 3 (A) - 15530/1 und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, - VIII - b 6 - 35733 vom 20. Dezember 1993 (GMB1 1994 S. 286) insgesamt aufgehoben. Diese Richtlinie ist bereits mit Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, RS II 3 — 15530/1 vom 8. Dezember 2003 (GMB1 2004 S. 410) bezüglich der Ermittlung der Körperdosis bei äußerer Strahlenexposition aufgehoben worden.

(Hinweis: Diese Veröffentlichung enthält nicht die Anhänge 1 bis 7.4 der Richtlinie. Die gesamte Richtlinie mit den Anhängen 1 bis 7.4 ist als BfS-Schrift des Bundesamtes für Strahlenschutz veröffentlicht. Weitere Hinweise zum Bezug der gesamten Richtlinie enthält die letzte Seite dieser Veröffentlichung.)

An die für den Vollzug der Strahlenschutzverordnung zuständigen Obersten Landesbehörden

1 Allgemeine Grundsätze

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Verfahren und Zuständigkeiten

2 Konzipierung der Überwachung

2.1 Überwachungspflichtige Personen

2.2 Feststellung des Erfordernisses zur Ermittlung der personenbezogenen Körperdosis

2.2.1 Abschätzung der potenziell inkorporierbaren Aktivität aus Arbeitsplatzdaten

2.2.2 Abschätzung der potenziell inkorporierbaren Aktivität aus Überwachungsdaten der Raumluft

2.3 Organisation der Inkorporationsüberwachung

2.3.1 Inkorporationsüberwachung in behördlich bestimmten Messstellen

2.3.2 Inkorporationsüberwachung mittels Raumluftüberwachung

2.3.3 Betriebliche Schwellenwertmessungen

2.4 Auswahl des Überwachungsverfahrens

2.5 Überwachungsintervalle

3 Durchführung der Überwachung

3.1 Messungen und Datengewinnung

3.2 Bewertung der Überwachungsdaten

3.2.1 Grundsätze der Dosisermittlung

3.2.2 Vorgehen bei Dosisermittlungen unterhalb der Nachforschungsschwelle

3.2.3 Vorgehen bei Dosisermittlungen oberhalb der Nachforschungsschwelle

3.2.4 Zusatzinformationen

3.2.5 Ersatzdosis

3.3 Bereitstellung der Überwachungsergebnisse

3.3.1 Zuständigkeit und Fristen für die Dosisermittlung

3.3.2 Mitteilung der Überwachungsdaten

3.3.3 Datenaufbewahrung

4 Anforderungen an Messstellen sowie an Analysen- und Messverfahren

4.1 Messstellen

4.2 Aufgaben der Messstellen

4.3 Anforderungen an Ausstattung und Personal einer Messstelle

4.4 Anforderungen an Analysen- und Messverfahren

4.4.1 Selektivität

4.4.2 Nachweisgrenze

4.4.3 Genauigkeit

4.4.4 Repräsentativität

4.5 Qualitätssicherung von Überwachungsverfahren

4.5.1 Eigenkontrolle

4.5.2 Ringversuche

5 Verfahren zur Berechnung der Körperdosis

5.1 Referenzverfahren

5.1.1 Berechnung der Körperdosis aus der Körperaktivität oder der Ausscheidungsrate

5.1.2 Berechnung der Körperdosis aus der Aktivitätskonzentration in der Raumluft

5.2 Verfahren bei Überschreitung der Nachforschungsschwelle und Überwachung aus besonderem Anlass

5.2.1 Verwendung von Zusatzinformationen

5.2.2 Berücksichtigung vorangegangener Aktivitätszufuhren

5.2.3 Verwendung modifizierter biokinetischer Daten

5.3 Integrationsverfahren

6 Schriftenverzeichnis

7 Begriffe und Größen

7.1 Glossar

7.2 Abkürzungen

Anhänge

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