Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Europäische Union
Vom 25. Oktober 2012 (ABl. EU L 315 S. 1), zuletzt geändert am 4. März 2019 (ABl. L 137 S. 3)
Die Änderungen durch Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 54 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1999 vom 11. Dezember 2018 (ABl. L 328 S. 1, 44) sind textlich noch nicht umgesetzt. Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 54 Absatz 4 treten gemäß Artikel 59 derselben Vorschrift am 1. Januar 2021 in Kraft.
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